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   OLG München, 01.08.2006 - 32 Wx 117/06   

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https://dejure.org/2006,81631
OLG München, 01.08.2006 - 32 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,81631)
OLG München, Entscheidung vom 01.08.2006 - 32 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,81631)
OLG München, Entscheidung vom 01. August 2006 - 32 Wx 117/06 (https://dejure.org/2006,81631)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 27.02.2008 - 2 W 26/08

    Vergütung des Rechtsanwalts bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Die Wohnungseigentümer sind in einem solchen Fall nach einhelliger Auffassung als "mehrere Personen" im Sinne der eingangs genannten Vorschriften anzusehen (vgl. aus der reichhaltigen Rechtsprechung, welche die Erhöhung nach dem Vertrauensgrundsatz noch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof gemäß Beschluss vom 2.06.2005 (BGHZ 163, 154 ) weiterhin bejaht hat, z. B. BGH vom 8.02.2007 - VII ZB 89/06 - NJW 2007, 1464 und OLG München vom 1.08.2006 - 32 Wx 117/06 - bei Juris).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2012 - 1 U 14/11

    Allgemeines Vertragsrecht - Eintritt in Wärmelieferungsvertrag?

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5. Juni 2008 (Az. V ZB 85/07, zitiert nach juris Rdnr. 12 ff.) offen gelassen, ob über die vorverlagerte Anwendung der Vorschriften des WEG im Innenverhältnis, d. h. im Verhältnis zwischen dem teilenden Eigentümer und den Ersterwerbern, hinaus ein Bedürfnis besteht, die für die spätere Wohnungseigentümergemeinschaft geltenden Regelungen bereits auf die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft anzuwenden (bejahend wohl OLG München, Beschluss vom 01.08.2006, Az. 32 Wx 117/06; Palandt/ Bassenge, BGB, 70. Aufl. 2011, WEG Einl. Rdnr. 7; NKV/Kümmel, WEG, 9. Aufl., § 10 Rdnr. 14).
  • OLG Dresden, 21.05.2007 - 3 W 592/07

    BRAGO-Gebühr bei Mehrfachvertretung (Altfälle)

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung war und ist dem, mit Ausnahme des von der Rechtspflegerin zitierten Entscheids, gefolgt (OLG Köln, B. v. 15.08.05, 17 W 161/05; KG, B. v. 16.02.06, 1 W 49/06; OLG Brandenburg, B. v. 06.03.06, 6 W 12/06; OLG München, B. v. 01.08.06, 32 Wx 117/06; OLG Zweibrücken, B. v. 10.05.06, 3 W 63/06; Senat, B. v. 03.08.05, 3 W 733/05).
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